Qualitätssicherung

  • Alle Mitarbeiter sind verpflichtet an den angebotenen Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Das Fortbildungsangebot wird in einer jährlichen Bedarfsplanung erstellt und der verbindliche Fortbildungsplan jeden Mitarbeiter ausgehändigt.
  • Erstellung eines individuellen Pflege – und Betreuungsplans. Die Evaluation der Planung erfolgt regelmäßig, spätestens nach 4 Wochen.
  • Die Leitung führt einmal im Monat eine Pflegevisite bei den jeweils anwesenden Tagespflegegästen durch. Jeder Tagespflegegast wird mindestens einmal jährlich visitiert.
  • Alle technischen und Sanitären Einrichtungen werden mindestens einmal jährlich überprüft.
  • Die Reinigung der Räume erfolgt täglich nach hygienischen Vorschriften (siehe Hygieneplan).
  • Die Reinigung der in der Tagespflege vorhandenen Wäsche erfolgt nach hygienischen Vorgaben. (siehe Reinigungsplan)